Sacheinlageprüfung und Gründungsbericht

Qualitativ hochwertige und schnelle Prüfung ohne hin und her!

Ihre Vorteile


Volle Preistransparenz mit Garantie
Schnelle Prüfungen dank Online-Übermittlung
Erhalt des Prüfungsberichts innert zwei Arbeitstagen
Erfahrene Experten sorgen für weniger Rückfragen
Attraktive Gründungspakete

Sacheinlageprüfung ab

CHF 400

Beratung pro Stunde

CHF 215

Eingeschränkte Revision ab

CHF 1290

Umwandlung für

CHF 1290

blueAUDIT GmbH - Wirtschaftsprüfung 4.0


Gezieltes Vorgehen

Die Prüfung erfolgt bei uns in wenigen und klaren Schritten, ohne hin und her. Dabei wenden wir die Schweizer Prüfungsstandards konsequent an.

Volle Preistransparenz für Sie

Im Vergleich zur traditionellen Wirtschaftsprüfung, bei der plötzlich unnötige Arbeitsstunden anfallen, erhalten Sie auf unserer Website einen klaren Kostenvoranschlag!

Die blueAUDIT GmbH ist Revisionsexpertin

Als zugelassene Revisionsexpertin der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) darf die blueAUDIT GmbH komplexe Revisionen durchführen. Die Qualitätsansprüche sind somit höher.

Automatisierte Prüfungsprozesse

Wir sind Vorreiter in der Anwendung von automatisierten Prüfungstools! Damit führen wir Arbeit blitzschnell und umfassend durch, und zwar mit weniger Rückfragen.

Solide Qualitätssicherung

Die hochwertige Qualität unserer Arbeit wird durch eine externe Nachschau gemäss dem Schweizer Qualitätssicherungssystem (QS1) überprüft.

Arbeit von Experten mit Zulassung

Bei uns kümmern sich Experten mit Zulassung um die Aufträgen von Anfang bis Ende, was nicht branchenüblich ist. Weniger Rückfragen, mehr Qualität und Expertise!

Unser Weg zur Sacheinlageprüfung


  1. 1
    Formular ausfüllen oder E-Mail senden

    Sie füllen das Anfrage-Formular aus oder Sie senden ein E-Mail an kontakt@blueaudit.ch

  2. 2
    Unverbindliche Offerte

    Sie erhalten von uns eine unverbindliche Offerte sowie eine Liste mit den benötigten Unterlagen.

  3. 3
    Prüfung

    Sobald wir alle Unterlagen erhalten, führen wir die Prüfung innert 2 Tagen durch.

  4. 4
    Zustellung Bericht

    Der Bericht wird Ihnen elektronisch und per Post zugestellt.

Benötigte Unterlagen für die Sacheinlageprüfung


Werkzeuge / Maschine *

  • Detaillierte Liste zum Gegenstand
  • Fotos
  • Kaufabrechnung oder Wertgutachten
  • Zahlungsnachweis

CHF 400

Fahrzeug

  • Bewertung (autoscout24.ch, comparis.ch)
  • Kopie Fahrzeugausweis
  • Fotos 360° des Fahrzeugs inkl. gut lesbarem Nummernschild
  • Foto des Kilometerstandes

CHF 400

Mobiliar *

  • Detaillierte Liste zum Gegenstand
  • Fotos
  • Kaufabrechnung oder Wertgutachten
  • Zahlungsnachweis

CHF 400

Selbst entwickelte Software

  • Detaillierte Aufwandsübersicht für in die Entwicklung investierte Arbeitsstunden
  • Stundensatz mit Begründung (Standard: CHF 80.- bis CHF 140.-/h)
  • 15 Minuten-Demo der Produktion mit unserem Team, hier Termin vereinbaren

CHF 500

Immobilien

  • Wertgutachten
  • Grundbuchauszug
  • Unterzeichneter Kaufvertrag
  • Fotos

CHF 900

Lizenz / Marke / Patente

  • Detaillierte Aufwandsübersicht für in die Entwicklung investierte Arbeitsstunden
  • Dokumentation eines mittel- bis langfristig messbaren Nutzens
  • Wertgutachten und Dokumentation

CHF 500

Beteiligung / Aktienscheine

  • Aktuelle Bilanz, nicht älter als 6 Monate
  • Kopie der Aktienscheine

CHF 500

Kryptowährungen

  • Kontoauszug (Bei Online-Wallet)
  • Token und Screenshot (Bei Offline-Wallet)

CHF 500

Sonstiges materielles Gut

  • Individuelle Belege je nach Aufforderung durch die blueAUDIT GmbH

CHF 400

Sonstiges immaterielles Gut

  • Individuelle Belege je nach Aufforderung durch die blueAUDIT GmbH

CHF 500

* pro Kategorie, beurteilt durch die blueAUDIT GmbH.

Bei mehreren Sacheinlagen nimmt sich die blueAUDIT GmbH das Recht vor, jene Sacheinlagen nicht zu berücksichtigen, die im Verhältnis zum jeweiligen Geschäftsfall einen zu tiefen Wert ausweisen.

  • Volle Preistransparenz dank Kostenrechner statt Richtpreise
  • Vertrauen ist wichtig! blueAUDIT ist zugelassene Revisionsexpertin
  • Gezieltes Vorgehen und klaren Schritten statt hin und her
  • Prüfungsbericht in zwei Arbeitstagen!
Bilanzierungsfähigkeit / Aktivierbarkeit

Sacheinlagen und Sachübernahmen müssen bilanzierungsfähig bzw. aktiverbar sein. Die Vermögenswerte müssen entsprechend einen wirtschaftlichen Wert aufweisen können. Ausserdem muss ein Vermögenswert übertragbar sein, damit das Unternehmen die Verfügungsmacht über die Sacheinlage besitzt.

Verfügbarkeit

Ein Vermögenswert muss sofort nach der Eintragung im Handelsregister verfügbar sein. Das Kriterium dient als Sicherheit, dass das Aktienkapital wirklich liberiert ist.

Verwertbarkeit

Die Sacheinlage und Sachübernahme dient als Haftungssubstart für die Gläubiger. Als solches müssen sie verwertbar sein. Folgende Werte sind verwertbar und kommen entsprechend in Frage für eine Sacheinlage und Sachübernahme:

  • Physische Gegenstände (z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Warenlager, Fahrzeuge)
  • Rechte (z.B. Forderungen)
  • Immaterielle Werte (z.B. Patente, Urheberrechte)
  • Wertschriften und Beteiligungsrechte (z.B. Aktien)
  • Selbständige und dauernde dingliche Rechte (z.B. Baurechte, Abbaurechte und Quellenrechte)

Es können keine Werte als Sacheinlage oder Sachübernahme eingelegt werden, welche die Voraussetzungen oben nicht erfüllen. Folgende Beispiele können nicht aufgeführt werden:

  • zukünftige Ansprüche
  • Gebrauchswerte (z.B. Miete, Pacht oder Leasingobjekte)
  • Periodische Leistungen (z.B. Arbeitsleistungen, Liefer- und Transportverträge)
  • Höchstpersönliche Rechte (z.B. Wohnrechte)
  • Objekte mit geringem Wert (z.B. des täglichen Bedarfs)
  • Zahlungsversprechen

Gesetzliche Grundlagen der qualifizierten Gründung


Gründungsbericht und qualifizierte Gründung

Gegenüber der Barliberierung besteht bei der Liberierung durch Sachwerte ein Bewertungsrisiko. Um die Gläubiger zu beschützen, muss bei Sachübernahmen und bei Verrechnungsliberierung ein Gründungsbericht erstellt werden.

Dort müssen die Art, der Zustand und der Wert der Sachwerte beschrieben werden. Der Bericht wird von den Gründern erstellt und schliesslich durch eine*n staatlich zugelassene*n Revisor*in geprüft.

Der*Die Revisor*in prüft die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit sowie die Angemessenheit der Bewertung des Gründungsberichts.

Anerkennung einer Sacheinlage

Für die Anerkennung müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Ein Sacheinlagevertrag muss schriftlich vorhanden sein. Bei Immobilien muss der Sacheinlagevertrag dazu öffentlich beurkundet werden.

  • Nach der Eintragung im Handelsregister muss die Gesellschaft sofort über die Sacheinlagen verfügen können.

  • Ein Gründungsbericht liegt vor, genauso wie die Prüfungsbestätigung des Berichts durch eine*n zugelassene*n Revisor*in.

  • Revisionsstelle von mehr als 150 Unternehmen
  • Klare und faire Kosten
  • Revisionsexperten mit langjähriger Erfahrung
  • Solide Qualitätssicherung dank externer Nachschau