Gemäss dem Artikel 730a des Obligationenrechts kann die Revisionsstelle jederzeit aus wichtigen Gründen von der Gesellschaft abberufen werden. Ein Wechsel der Revisionsstelle kann somit jederzeit erfolgen, selbst wenn die Revisionsstelle für 3 Jahren wiedergewählt wurde.
Nein und falls Ihnen jemand tatsächlich empfohlen hat, etwa die Revisionsstelle nicht zu wechseln, dann könnte die Situation gravierende Folgen haben. Es würde bedeuten, dass die Unabhängigkeit der Revisionsstelle tatsächlich oder dem Anschein nach doch beeinträchtigt ist, weil ein Wechsel der Revisionsstelle sich auf die Gesellschaft nachteilig auswirken kann. Das wäre nicht vereinbar mit den Unabhängigkeitsvorschriften und würde dem Gesetz zuwiderlaufen.
Ein Wechsel aus wichtigen Gründen zu blueAUDIT kann jederzeit erfolgen. Besonders wenn die bisherige Revisionsstelle nicht preistransparent ist, keine neuen Technologien anwendet, nicht die gebotene Eile einhaltet oder wenn Prüfungsassistenten die Arbeit mehrheitlich durchführen.
Ein Wechsel ist einfach, Sie müssen nichts Weiteres unternehmen. Von Ihnen brauchen wir lediglich das Protokoll der Generalversammlung (es kann jederzeit stattfinden), um die Revisionsstelle beim Handelsregister anmelden zu können. Das erfolgt übrigens durch uns und es ist für Sie kostenlos.
Wir besuchen auch gerne Ihren Treuhand bzw. Ihre*n Revisor*in, um die Unterlagen der vorherigen Revisionen oder der Buchhaltung entgegenzunehmen. Weitere Kosten sollten für Sie nicht anfallen.
Für eine Gesellschaft ist es sogar vorteilhafter, wenn die Buchführung und die Revision getrennt erfolgen. Revisionsunternehmen und Treuhandfirmen, die an der Buchführung mitwirken, sowie andere Dienstleistungen anbieten, müssen eine Offenlegung im Revisionsbericht vornehmen. Die Offenlegung wirkt sich zum Teil negativ aus, falls der Bericht und die Jahresrechnung an Dritte wie Banken weitergegeben werden muss.
Die blueAUDIT GmbH arbeitet gerne mit Treuhänder*innen zusammen und eine Kombination führt zu wesentlichen Kosteneinsparungen für Sie.
Falls Banken und andere Stakeholder eine Revisionsfirma oder eine*n Revisor*in bevorzugen, kann die Situation gravierende Folgen haben. Es würde bedeuten, dass die Unabhängigkeit der Revisionsstelle tatsächlich oder dem Anschein nach doch beeinträchtigt ist, weil ein Wechsel der Revisionsstelle sich auf die Gesellschaft nachteilig auswirken kann. Das wäre nicht vereinbar mit den Unabhängigkeitsvorschriften und würde dem Gesetz zuwiderlaufen.
Hochwertige Qualität hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein*e Revisor*in oder Wirtschaftsprüfer*in, der*die mehrheitlich nur Assistent*innen einsetzt und nicht die neuesten Technologien (Data Analytics etc.) verwendet, kann sicherlich keine bessere Prüfung machen. Die Revision erfolgt fehleranfällig und dazu wird nicht alles von A bis Z geprüft.
Bei der blueAUDIT GmbH erfolgen die Revisionen nicht durch Assistent*innen, sondern durch zugelassene Experten. Damit erhalten Sie für Ihr Geld viel mehr Erfahrung und hochwertigere Qualität. Dazu verwenden wir Data Analytics sowie automatisierte Prüfungstools, um die Prüfungshandlungen effizienter und genauer durchführen zu können. Dadurch sind wir in der Lage die Datenmengen besser zu analysieren, und zwar mit viel weniger Rückfragen für Sie.
Die blueAUDIT GmbH verwendet die neuesten Technologien im Wirtschaftsprüfungs-Bereich, was für schnelle und bessere Revisionen sorgt. Die Prüfungshandlungen erfolgen elektronisch mittels automatisierten Prozessen. Damit werden bis zu 100 {}ller Transaktionen analysiert, was für mehr Prüfsicherheit und Genauigkeit sorgt. Falls Sie mehr über die verwendete Software erfahren wollen: indagia ®
Neben der Nutzung von Technologien, versuchen wir auch die Kostenstruktur so schlank wie möglich zu halten, um bessere Preise anbieten zu können. Das geschieht natürlich ohne Qualitätseinbussen, weil die hochwertige Qualität unserer Arbeit extern geprüft wird.
Sacheinlageprüfung ab
Beratung pro Stunde
Eingeschränkte Revision ab
Umwandlung für