Sacheinlageprüfung ab
Beratung pro Stunde
Eingeschränkte Revision ab
Umwandlung für
EINGESCHRÄNKTE REVISION
EINGESCHRÄNKTE REVISION
ORDENTLICHE REVISION
Angebot für Stiftungen/Vereine gilt nur bis zu max. 9 Mitarbeitenden und bis max. 4 Stifter*innen. Angebot für KMUs/StartUps nur gültig bei 10 bis max. 29 Mitarbeitenden und mit Jahresumsatz von max. CHF 10 Mio. Angebot für KMUs/Vereine (OR) nur bis max. 49 Mitarbeitende und mit Jahresumsatz von max. CHF 29 Mio.
Bei Überschuldung und Kapitalverlust müssen weitere Prüfungshandlungen vorgenommen werden. Komplexe Fälle werden mit dem Kostenrechner berechnet.
Sie können sich aber jederzeit darauf verlassen, dass wir Zusatzstunden und Zeitverzögerungen im Voraus kommunizieren, um zusätzliche Kosten für Sie effektiv zu vermeiden. Die erste Beratungsstunde ist zudem kostenlos und natürlich unverbindlich!
Die Revision ist im Aktienrecht geregelt und findet auch auf andere juristische Personen Anwendung durch entsprechende Verweise. Eine externe Revisionsstelle ist, einfach gesagt, ein Unternehmen, das den Jahresabschluss eines anderen Unternehmens untersucht und darüber einen Bericht verfasst.
Das Ziel der Prüfung besteht darin zu verifizieren, ob der Jahresabschluss unter anderem den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Statuten des Unternehmens genügt.
Eine Revisionsstelle nimmt den Jahresabschluss eines Unternehmens unter die Lupe. Der Revisor nutzt dabei diverse Prüfungstechniken und -methoden, um die Ordnungsmässigkeit und Korrektheit der Buchführung zu überprüfen.
Zudem wird kontrolliert, ob ein internes Kontrollsystem vorhanden ist und ob der Vorschlag des Verwaltungsrates zur Gewinnverwendung den gesetzlichen Vorgaben und den Statuten entspricht.
Allerdings überprüft die Revisionsstelle weder die Geschäftsführung des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft (AG) noch die einer GmbH.
Die blueAUDIT GmbH verwendet die neuesten Technologien im Wirtschaftsprüfungs-Bereich, und das sorgt optimierte Revisionen. Die Prüfungshandlungen erfolgen elektronisch mit automatisierten Prozessen. Damit werden bis zu 100 % aller Transaktionen analysiert, was für mehr Prüfsicherheit und Genauigkeit sorgt. Digitale Revision mit blueAUDIT!
Als zugelassene Revisionsexpertin der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) darf die blueAUDIT GmbH komplexe Revisionen durchführen.
Wir arbeiten mit den Schweizer Prüfungsstandards von EXPERTsuisse und nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die hochwertige Qualität unserer Revisionen wird durch eine externe Nachschau gemäss dem Schweizer Qualitätssicherungssystem (QS1) überprüft und laufend verbessert.
Die Arbeit wird komplett von Experten mit Zulassung durchgeführt. Nicht von Assistent*innen à CHF 250.00 pro Stunde wie dies bei der traditionellen Wirtschaftsprüfung üblich ist.
Dank Automatisierung läuft die Prüfung schneller und ist 33 % kostengünstiger für Sie. Der Stundensatz beträgt dazu nur CHF 215.00.
Von uns erhalten Sie dazu gratis Informationen über den finanziellen Zustand Ihrer Organisation mit KPIs und Analysen
Weil wir nicht bei der Buchführung mitwirken und unabhängig sind, gibt es keine unnötigen Offenlegungen mehr in Ihrem Bericht.
Anders als bei der traditionellen Wirtschaftsprüfung, verzichten wir bewusst auf Preisaufschläge in der Hochsaison (Januar bis März).
Falls das Geschäftsjahr am 31.12. endet, kann die Revision bis zum 30.06. erfolgen. Die Revisionsstelle kann jederzeit ausgewechselt werden. Extrakosten gibt es bei uns nicht!
blueAUDIT GmbH | Traditionelle Wirtschaftsprüfung | |
---|---|---|
Preisspanne - Eingeschränkte Revision | CHF 1'170.00 bis CHF 6'435.00 | CHF 3'250.00 bis CHF 14'400.00 |
Wer verrichtet die Arbeit mehrheitlich? | Experten mit Zulassung (RAB) | Assistent*innen |
Preis pro Stunde | CHF 215.00 (fix) | CHF 250.00 (CHF 250.00 bis CHF 400.00) |
Spesen und Reisekosten | keine | extra Rechnung + Zeitaufwand |
Arbeitsmethode | automatisiert mit indagia ® - Audit 4.0 | manuell |
Analysierte Transaktionen/Buchungen | 100 % | 5-20 % |
Bericht mit KPIs und Analysen | kostenlos | kostenpflichtig |
Änderung Revisionsstelle | kostenloser HR-Eintrag Erste Beratungsstunde inklusive |
kein HR-Eintrag. Beratungsstunden und Übernahme können verechnet werden |
Hochsaison-Zuschlag | keinen | ja, von Januar bis März |
Offenlegung im Bericht aufgrund Mitwirkung bei der Buchführung | keine, weil wir kein Treuhand sind | einige Treuhänder*innen führen auch die Buchhaltung |
Eine geprüfte Jahresrechnung weist gegenüber Aktionären, Lieferanten, Sozialversicherungen und Steuerbehörden ein grösseres Mass an Glaubwürdigkeit und Sicherheit auf.
Weil die Revision der Jahresrechnung mehr Glaubwürdigkeit verleiht, werden Sie von den Banken bessere Konditionen für Kredite und Hypotheken erhalten.
Revisoren sind in der Lage Verbesserungspotenziale in Ihrem Betrieb besser zu erkennen. Die Buchführung und das interne Kontrollsystem werden dadurch stark verbessert.
Eine saubere Buchführung ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Geschäft. Mit einer Revision können Fehler erkannt und rechtzeitig korrigiert werden.