EINGESCHRÄNKTE REVISION
EINGESCHRÄNKTE REVISION
ORDENTLICHE REVISION
Angebot für kleine Stiftungen gilt nur bis max. 9 Mitarbeitende und bis max. 4 Stifter*innen. Angebot für mittelgrosse Stiftungen gilt nur ab 10 bis max. 29 Mitarbeitenden und ab 5 Stifter*innen. Angebot für grosse Stiftungen (OR) gilt nur ab 29 Mitarbeitenden und mit Jahresumsatz von max. CHF 19 Mio.
Bei Überschuldung und Kapitalverlust müssen weitere Prüfungshandlungen vorgenommen werden. Komplexe Fälle werden mit dem Kostenrechner berechnet.
Sie können sich aber jederzeit darauf verlassen, dass wir Zusatzstunden und Zeitverzögerungen im Voraus kommunizieren, um zusätzliche Kosten für Sie effektiv zu vermeiden. Die erste Beratungsstunde ist zudem kostenlos und natürlich unverbindlich!
Stiftungen benötigen eine Revisionsstelle, wenn die Bilanzsumme während zwei Jahren mehr als CHF 200'000.00 beträgt oder, wenn die Stiftung öffentlich zu Spenden aufruft.
Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis der eidgenössischen Stiftungsaufsicht ist für alle klassischen Stiftungen obligatorisch. Mit der blueAUDIT GmbH erfolgt der Bericht zeitgerecht.
Gemäss GAFI-Gesetz müssen privatrechtliche Stiftungen bis zum 31. Dezember 2021 im Handelsregister eingetragen sein. Verspätete Eintragungen werden sanktioniert.
Bei uns kümmern sich Experten mit Zulassung um die Revisionen von Anfang bis Ende, was nicht branchenüblich ist. Weniger Rückfragen, mehr Qualität und Expertise!
Als zugelassene Revisionsexpertin der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) darf die blueAUDIT GmbH komplexe Revisionen durchführen. Die Qualitätsansprüche sind somit höher.
Die hochwertige Qualität unserer Revisionen wird durch eine externe Nachschau gemäss dem Schweizer Qualitätssicherungssystem (QS1) überprüft.
Sie füllen das Anfrage-Formular aus (unverbindlich).
Wir kontaktieren Sie telefonisch. Dazu erhalten Sie eine Liste mit den benötigten Unterlagen per Email.
Wir melden die neue Revisionsstelle beim Handelsregisteramt an. Kostenlos!
Sie erhalten eine Liste mit den benötigten Unterlagen.
Wir führen die Revision durch.
Die Ergebnisse der Revision werden gemeinsam besprochen. Der Bericht mit Jahresrechnung wird Ihnen zugestellt.