Gesellschaften ohne Revisionsstelle müssen im Falle eines hälftigen Kapitalverlusts oder einer Überschuldung ihre letzte Jahresrechnung durch einen zugelassenen Revisor eingeschränkt prüfen lassen, bevor sie von der Generalversammlung genehmigt wird. Ohne Revisionsbericht sind GV-Beschlüsse zur Jahresrechnung nichtig! Für die Ernennung der Revisionsstelle ist der Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsführung zuständig.
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Ein Verzicht auf Revision (Opting-out) ist ab 2025 nur für künftige Geschäftsjahre möglich, und dieser muss vor Beginn des künftigen Geschäftsjahres beim Handelsregister angemeldet werden. Die Eintragung des Opting-out kann verweigert werden, wenn die Anmeldung zu spät erfolgt. Ein sofortiger oder gar rückwirkender Verzicht auf Revision ist ab 2025 nicht mehr zulässig!
Juristische Personen mit Opting-out, die innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen keine unterzeichnete Jahresrechnung einreichen, werden künftig von den Steuerbehörden dem Handelsregisteramt gemeldet. Das Handelsregisteramt wird die Erneuerung des Opting-out verlangen. Bei Unterlassung der Erneuerung des Opting-out erfolgt die Überweisung an das Gericht durch das Handelsregisteramt, was zu einem Organisationsmangelverfahren bis hin zur Auflösung der Gesellschaft führen kann!
Weil die Revision der Jahresrechnung mehr Glaubwürdigkeit verleiht, werden Sie von Banken bessere Konditionen für Kredite und Hypotheken erhalten.
Eine saubere Buchführung ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Geschäft. Mit einer Revision können Fehler erkannt und rechtzeitig korrigiert werden.
Eine geprüfte Jahresrechnung weist gegenüber Aktionären, Lieferanten, Sozialversicherungen und Steuerbehörden ein grösseres Mass an Glaubwürdigkeit und Sicherheit auf.
Revisoren sind in der Lage Verbesserungspotenziale in Ihrem Betrieb besser zu erkennen. Die Buchführung und das interne Kontrollsystem werden dadurch stark verbessert.
Die Arbeit wird komplett von Experten mit Zulassung durchgeführt. Nicht von Assistent*innen à CHF 250.00 pro Stunde wie dies bei der traditionellen Wirtschaftsprüfung üblich ist.
Dank Automatisierung läuft die Prüfung schneller ab und ist 33 % kostengünstiger für Sie. Der Stundensatz beträgt dazu nur CHF 215.00.
Weil wir nicht bei der Buchführung mitwirken und unabhängig sind, gibt es keine unnötigen Offenlegungen mehr in Ihrem Bericht.