Revisionspflicht und Voraussetzungen

Keine Revision

Voraussetzungen im Berichtsjahr:
  • Nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • Die Gesellschaft ist nur zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet
  • und
  • Opting-out: Alle Aktionär*innen oder Gesellschafter*innen haben den Verzicht auf Revision erklärt

  • Einzelfirmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) sind nicht zur Prüfung durch eine externe Revisionsstelle verpflichtet

  • Stiftungen die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren eine Bilanzsumme von weniger als CHF 200'000.00 aufweisen, können mittels Gesuch von der Revisionspflicht befreit werden.

Eingeschränkte Revision

Voraussetzungen im Berichtsjahr:
  • Mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • Voraussetzungen der ordentlichen Revision sind noch nicht erfüllt
  • oder
  • Kapitalverlust oder Überschuldung:
    Bei Kapitalverlust oder Überschuldung muss neu ab den 1.1.2023 eine Revision erfolgen
  • oder
  • Opting-in: 1 Aktionär*in hat die eingeschränkte Revision verlangt

  • AGs, GmbHs, Genossenschaften und Stiftungen sind zur Wahl einer Revisionsstelle verpflichtet.

Ordentliche Revision

Voraussetzungen im Berichtsjahr:
2 der 3 Schwellenwerte sind im Berichtsjahr und im Vorjahr überschritten:
  • Umsatzerlös: CHF 40 Mio.
    (Verein: CHF 20 Mio.)
  • Bilanzsumme: CHF 20 Mio.
    (Verein: CHF 10 Mio.)
  • Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt: 250
    (Verein: 50)
  • oder
  • Die Gesellschaft ist zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet
  • oder
  • Die Gesellschaft ist börsenkotiert oder hat ausstehende Anleihensobligationen
  • oder
  • Opting-up: Die Statuten/GV oder 10 % der Aktionär*innen/ Gesellschafter*innen haben die ordentliche Revision verlangt

Neue Revisionspflicht ab 2023


Revisionspflicht bei Kapitalverlust und Überschuldung

Gesellschaften ohne Revisionsstelle müssen im Falle eines hälftigen Kapitalverlusts oder einer Überschuldung ihre letzte Jahresrechnung durch einen zugelassenen Revisor eingeschränkt prüfen lassen, bevor sie von der Generalversammlung genehmigt wird. Ohne Revisionsbericht sind GV-Beschlüsse zur Jahresrechnung nichtig! Für die Ernennung der Revisionsstelle ist der Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsführung zuständig.
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Verzicht auf Revision (Opting-out) nur für künftige Geschäftsjahre möglich

Ein Verzicht auf Revision (Opting-out) ist ab 2025 nur für künftige Geschäftsjahre möglich, und dieser muss vor Beginn des künftigen Geschäftsjahres beim Handelsregister angemeldet werden. Die Eintragung des Opting-out kann verweigert werden, wenn die Anmeldung zu spät erfolgt. Ein sofortiger oder gar rückwirkender Verzicht auf Revision ist ab 2025 nicht mehr zulässig!

Prüfung des Opting-out durch die Steuerbehörden und Übermittlung ans Gericht

Juristische Personen mit Opting-out, die innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen keine unterzeichnete Jahresrechnung einreichen, werden künftig von den Steuerbehörden dem Handelsregisteramt gemeldet. Das Handelsregisteramt wird die Erneuerung des Opting-out verlangen. Bei Unterlassung der Erneuerung des Opting-out erfolgt die Überweisung an das Gericht durch das Handelsregisteramt, was zu einem Organisationsmangelverfahren bis hin zur Auflösung der Gesellschaft führen kann!

Vorteile der freiwilligen Revision


Bessere Kreditkonditionen

Weil die Revision der Jahresrechnung mehr Glaubwürdigkeit verleiht, werden Sie von Banken bessere Konditionen für Kredite und Hypotheken erhalten.

Buchführung wird gestärkt

Eine saubere Buchführung ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Geschäft. Mit einer Revision können Fehler erkannt und rechtzeitig korrigiert werden.

Mehr Glaubwürdigkeit und Sicherheit

Eine geprüfte Jahresrechnung weist gegenüber Aktionären, Lieferanten, Sozialversicherungen und Steuerbehörden ein grösseres Mass an Glaubwürdigkeit und Sicherheit auf.

Verbesserungspotenziale werden erkannt

Revisoren sind in der Lage Verbesserungspotenziale in Ihrem Betrieb besser zu erkennen. Die Buchführung und das interne Kontrollsystem werden dadurch stark verbessert.

Ihre Vorteile mit der blueAUDIT GmbH als Revisionsstelle


Experten mit Zulassung

Die Arbeit wird komplett von Experten mit Zulassung durchgeführt. Nicht von Assistent*innen à CHF 250.00 pro Stunde wie dies bei der traditionellen Wirtschaftsprüfung üblich ist.

Klare und faire Kosten

Dank Automatisierung läuft die Prüfung schneller ab und ist 33 % kostengünstiger für Sie. Der Stundensatz beträgt dazu nur CHF 215.00.

Keine Offenlegung aufgrund Buchführung mehr

Weil wir nicht bei der Buchführung mitwirken und unabhängig sind, gibt es keine unnötigen Offenlegungen mehr in Ihrem Bericht.

Was bietet Ihnen die blueAUDIT GmbH?


Eingeschränkte Revision

CHF 1290

Ordentliche Revision

CHF 3440

Sacheinlageprüfung

CHF 400

Review nach PS 910

CHF 1075

Umwandlung

CHF 1075

Kapitalerhöhung

CHF 1290

Nachliberierung

CHF 1290

Sonstige Services

CHF 215

  • Revisionsstelle von mehr als 220 Unternehmen
  • Klare und faire Kosten
  • Revisionsexperten mit langjähriger Erfahrung
  • Solide Qualitätssicherung dank externer Nachschau