Mit der Analyse der internen Kontrollsysteme lassen sich die Schwächen einer Firma besser erkennen.
Eine saubere Buchführung ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Geschäft. Mit einer Revision können Fehlern erkannt und rechtzeitig korrigiert werden.
Eine geprüfte Jahresrechnung weist gegenüber Aktionären, Lieferanten, Sozialversicherungen und Steuerbehörden ein grösseres Mass an Glaubwürdigkeit und Sicherheit auf.
Revisoren sind in der Lage Verbesserungspotenziale in Ihrem Betrieb besser zu erkennen. Die Buchführung und das interne Kontrollsystem werden dadurch stark verbessert.
Wir führen Revisionen nach Schweizer Recht und zwar, ohne unnötige Services und Beratungsgespräche à CHF 250 pro Stunde. blueAUDIT steht für Qualität und Transparenz!
Die Qualität unserer Revisionen werden durch eine externe Nachschau gemäss dem Schweizer Qualitätssicherungssystems (QS1) überprüft.
Dank neuer Technologien sind wir in der Lage die Prüfung schnell und vertieft zu führen. Damit sparen Sie sich wertvolle Zeit!
Bei uns kümmern sich Experten mit Zulassung um die Revisionen von Anfang bis Ende, was nicht branchenüblich ist. Weniger Rückfragen, mehr Qualität und Expertise!
Anders als in der traditionellen Wirtschaftsprüfung, verzichten wir bewusst auf Preisaufschläge in der Hochsaison (Januar bis März).
Wir arbeiten gerne mit Ihrer Treuhand, um die Jahresrevision durchzuführen. Weil wir nicht bei der Buchführung mitwirken und unabhängig sind, gibt es keine unnötige Offenlegungen in Ihren Jahresbericht mehr!
Falls das Geschäftsjahr am 31.12 endet, kann die Revision bis am 30.06 erfolgen. Die Revisionsstelle kann jederzeit ausgewechselt werden. Extrakosten gibt es bei uns nicht!
Von uns erhalten Sie dazu gratis Informationen über den finanziellen Zustand Ihrer Organisation mit KPIs und Analysen.
Sie füllen das Anfrage-Formular aus (unverbindlich).
Wir kontaktieren Sie telefonisch. Dazu erhalten Sie eine Liste mit den benötigten Unterlagen per Email.
Wir melden die neue Revisionsstelle an das Handelsregisteramt an. Kostenlos!
Sie erhalten eine Liste mit den benötigten Unterlagen.
Wir führen die Revision durch.
Die Ergebnisse der Revision werden gemeinsam besprochen. Der Bericht mit Jahresrechnung wird zugestellt.
1. Folgende Gesellschaften müssen ihre Jahresrechnung und gegebenenfalls ihre Konzernrechnung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen:
2. Eine ordentliche Revision muss auch dann vorgenommen werden, wenn Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, dies verlangen.
3. Verlangt das Gesetz keine ordentliche Revision der Jahresrechnung, so können die Statuten vorsehen oder kann die Generalversammlung beschliessen, dass die Jahresrechnung ordentlich geprüft wird.
1. Die Revisionsstelle prüft, ob:
2. Die Revisionsstelle berücksichtigt bei der Durchführung und bei der Festlegung des Umfangs der Prüfung das interne Kontrollsystem.
3. Die Geschäftsführung des Verwaltungsrats ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
1. Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision.
2. Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision. Dieser Bericht enthält:
3. Beide Berichte müssen von der Person unterzeichnet werden, die die Revision geleitet hat.