Eingeschränkte Revision

Eingeschränkte Revision 2.0
Qualitativ hochwertig, effizient und günstiger!

Eingeschränkte Revision bereits ab CHF 1290

Ihre Vorteile


Eingeschränkte Revision mit voller Preistransparenz
Gezieltes Vorgehen mit klaren Schritten
Arbeit erfolgt komplett durch Experten
Schnell und umfassend, dank neuen Prüfungstools
Fundierte Erfahrung und solide Qualitätssicherung
Mehr Erkenntnisse und Prüfungssicherheit durch die eingeschränkte Revision

Vorteile der eingeschränkten Revision


Mehr Glaubwürdigkeit und Sicherheit

Die eingeschränkte Prüfung zeigt gegenüber Aktionären, Lieferanten, Sozialversicherungen und Steuerbehörden ein höheres Mass an Glaubwürdigkeit und Sicherheit auf.

Bessere Kreditkonditionen

Weil die eingeschränkte Revision der Jahresrechnung mehr Glaubwürdigkeit verleiht, werden Sie von den Banken bessere Konditionen für Kredite und Hypotheken erhalten.

Verbesserungspotenzial wird erkannt

Revisoren sind in der Lage Verbesserungspotenziale in Ihrem Betrieb besser zu erkennen. Die Buchführung und das interne Kontrollsystem werden dadurch stark verbessert.

Buchführung wird gestärkt

Eine saubere Buchführung ist Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Geschäft. Mit einer eingeschränkten Revision können Fehler erkannt und rechtzeitig korrigiert werden.

Ab 2023 muss bei Kapitalverlust oder Überschuldung eine Revision erfolgen!
Hier klicken für mehr Infos

blueAUDIT GmbH - Wirtschaftsprüfung 4.0


Die blueAUDIT GmbH ist Revisionsexpertin

Als zugelassene Revisionsexpertin darf die blueAUDIT GmbH eingeschränkte und ordentliche Revisionen durchführen.

Revisionsarbeiten von Experten

Bei uns kümmern sich Experten mit Zulassung um die Revisionen von Anfang bis Ende, was nicht branchenüblich ist. Weniger Rückfragen, mehr Qualität und Expertise!

Eingeschränkte Revisionen ohne unnötige Extras

Wir führen eingeschränkte Revisionen nach Schweizer Rechtdurch, und zwar ohne unnötige Services und Beratungsgespräche à CHF 250 pro Stunde. Die blueAUDIT GmbH steht für Qualität und Transparenz!

Solide Qualitätssicherung

Die hochwertige Qualität unserer Revisionen wird durch eine externe Nachschau gemäss dem Schweizer Qualitätssicherungssystem (QS1) überprüft.

Mit Bexio und Run my Accounts verbunden

Falls die Buchhaltung bereits mittels Bexio, Winbiz oder Run my Accounts erfolgt, wird die eingeschränkte Revision für Sie noch einfacher und kostengünstiger. Prüfungshandlungen erfolgen effizienter, weil die erfassten Belege viel schneller abgestimmt werden.

Wir arbeiten gerne mit Ihrem Treuhand

Wir arbeiten gerne mit Ihrem Treuhand, um die Jahresrevision durchzuführen. Weil wir nicht bei der Buchführung mitwirken und unabhängig sind, gibt es keine unnötigen Offenlegungen mehr in Ihrem Jahresbericht!

Genügend Zeit für Revisionen

Falls das Geschäftsjahr am 31.12. endet, kann die eingeschränkte Revision bis am 30.06. erfolgen. Die Revisionsstelle kann jederzeit ausgewechselt werden. Extrakosten gibt es bei uns nicht!

Banken lieben uns

Weil wir auch mit dem neuesten Bankstandard ISO 20022 arbeiten, können wir Rechnungen mit Buchungsjournalen effizienter abstimmen. Damit sparen Sie sich wertvolle Zeit!

Pflicht zur eingeschränkten Revision


Mehr als 10 Vollzeitstellen

Mehr als 10 Vollzeitstellen (Jahresdurchschnitt) sind im Berichtsjahr vorhanden

Opting-in verlangt

1 Aktionär*in hat die eingeschränkte Revision verlangt

Kein Opting-out

Kein*e Aktionär*innen oder Gesellschafter*innen hat den Verzicht auf Revision erklärt

Unser Weg zur eingeschränkten Revision


Falls das Geschäftsjahr am 31.12. endet, kann die Revision bis zum 30.06. erfolgen.

Die Revisionsstelle kann jederzeit ausgewechselt werden. Extrakosten gibt es bei uns nicht!
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    Formular ausfüllen

    Sie füllen das Anfrage-Formular aus (unverbindlich).

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    Kontakt

    Wir kontaktieren Sie telefonisch. Dazu erhalten Sie eine Liste mit den benötigten Unterlagen per Email.

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    Eintrag im Handelsregister

    Wir melden die neue Revisionsstelle beim Handelsregisteramt an. Kostenlos!

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    Zustellung der Unterlagen

    Sie erhalten eine Liste mit den benötigten Unterlagen.

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    Prüfung

    Wir führen die eingeschränkte Revision durch.

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    Besprechung und Berichtsabgabe

    Die Ergebnisse der Revision werden gemeinsam besprochen. Der Bericht mit Jahresrechnung wird Ihnen zugestellt.

Eingeschränkte Revision - Obligationenrecht


Revisionspflicht - Eingeschränkte Revision - Art. 727a I. OR

1. Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen.

2. Mit der Zustimmung sämtlicher Aktionäre kann auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat.

3. Der Verwaltungsrat kann die Aktionäre schriftlich um Zustimmung ersuchen. Er kann für die Beantwortung eine Frist von mindestens 20 Tagen ansetzen und darauf hinweisen, dass das Ausbleiben einer Antwort als Zustimmung gilt.

4. Haben die Aktionäre auf eine eingeschränkte Revision verzichtet, so gilt dieser Verzicht auch für die nachfolgenden Jahre. Jeder Aktionär hat jedoch das Recht, spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision zu verlangen. Die Generalversammlung muss diesfalls die Revisionsstelle wählen.

5. Soweit erforderlich passt der Verwaltungsrat die Statuten an und meldet dem Handelsregister die Löschung oder die Eintragung der Revisionsstelle an.

Anforderungen an die Revisionsstelle bei eingeschränkter Revision - Art. 727c II. OR

Die Gesellschaften, die zur eingeschränkten Revision verpflichtet sind, müssen als Revisionsstelle einen zugelassenen Revisor nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 bezeichnen.

Aufgaben der Revisionsstelle - Gegenstand und Umfang der Prüfung - Art. 729a IV. OR

1. Die Revisionsstelle prüft, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass:

  1. die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht;
  2. der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht.

2. Die Prüfung beschränkt sich auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen.

3. Die Geschäftsführung des Verwaltungsrats ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.

Revisionsbericht bei eingeschränkten Revisionen - Art. 729b IV. OR

1. Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision. Dieser Bericht enthält:

  1. einen Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision;
  2. eine Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung;
  3. Angaben zur Unabhängigkeit und gegebenenfalls zum Mitwirken bei der Buchführung und zu anderen Dienstleistungen, die für die zu prüfende Gesellschaft erbracht wurden;
  4. Angaben zur Person, welche die Revision geleitet hat, und zu deren fachlicher Befähigung.

2. Der Bericht muss von der Person unterzeichnet werden, die die Revision geleitet hat.

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