Blog - Neues Aktienrecht 2023: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Neues Aktienrecht 2023: Was Unternehmen jetzt wissen müssen


Das neue Aktienrecht 2023 führt neue Pflichten und Flexibilität ein und passt sich an das digitale Zeitalter an. Es ist ratsam, Unternehmenssatuten vorzeitig anzupassen, um zukünftige Anforderungen zu erfüllen und neue Flexibilitäten zu nutzen. Wichtige Änderungen:

  1. Das neue Aktienrecht verstärkt die Verantwortung der Verwaltungsräte hinsichtlich der Liquidität und Überschuldung des Unternehmens.
  2. Für die Überwachung der Liquidität gibt es nun eine Handlungspflicht für den Verwaltungsrat, sobald Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen.
  3. Für Unternehmen ohne Revisionsstelle (Opting-out) muss die letzte Jahresrechnung bei halbem Kapitalverlust durch einen zugelassenen Revisor geprüft werden.
  4. Rangrücktrittsvereinbarungen wurden angepasst, dies bezieht sich auf Verträge, bei denen ein Gläubiger seine Forderung gegenüber dem Unternehmen aufgibt, um andere Gläubiger vorrangig zu bedienen.
  5. Eine Behebungsfrist für die Überschuldung wurde erstmals eingeführt.
  6. Aktionärsrechte wurden gestärkt, insbesondere hinsichtlich Informationsanfragen an den Verwaltungsrat und Schutzrechten für Minderheitsaktionäre von nicht notierten KMUs.
  7. Die Möglichkeit virtueller Generalversammlungen (Virtuelle GV) wurde eingeführt, dies erfordert allerdings eine Anpassung der Satzungen.
  8. Es wurde eine neue Form der Kapitalveränderung, das sogenannte Kapitalband, geschaffen.

Die Aktualisierung von Statuten könnte erforderlich sein. Unternehmen sollten ihre spezifische Situation und möglichen Handlungsbedarf noch vor Jahresende sorgfältig überprüfen.

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blueAUDIT
25.08.2023


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